Verträge – Was und wozu?
Da möchte man doch eigentlich nur ein paar schöne Bilder machen, und was passiert? Jede Menge Papierkram im Vorfeld … aber wozu? Und was ist das alles eigentlich?
Zuerst die Frage nach dem „Wozu“
Im Bereich der Model-Fotografie gibt es zwei Rechte, die ohne vertragliche Regelung erst einmal jede Veröffentlichung verhindern. Zum einen das Urheberrecht des Fotografen – der ohne weitere Regelung der einzige ist, der die Bilder veröffentlichen darf – zum anderen das Persönlichkeitsrecht des Models, das die Zustimmung des Models zur Veröffentlichung erforderlich macht. Eine Ausnahme gibt es vorab: Wenn das Model dafür, dass es vor der Kamera stand, ein Honorar erhalten hat, dann wird diese Zustimmung angenommen. Ohne jede vertragliche Regelung ist für das Model eine Veröffentlichung der Bilder zunächst aber immer ausgeschlossen.
Was „macht“ der Vertrag dann also?
Der Vertrag regelt in erster Linie die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte. Einerseits stimmt das Model im Vertrag der Veröffentlichung der Bilder zu, andererseits überträgt der Fotograf dem Model möglicherweise Nutzungsrechte an den Bildern. Des Weiteren sollte die Frage der „Vergütung“ im Vertrag enthalten sein. Da kann (bei TfP-/TfCD-Shootings) eine Aussage zu den Bildern für das Model sein, es kann die Höhe des Honorars sein, Fahrtkosten können auch im Vertrag festgehalten werden, gegebenenfalls Nebenkosten (Übernachtung) sowie zusätzliche Bedingungen für die Bildnutzung.
Diese Verträge haben verschiedenste Namen, auch wenn im Grunde der Kern – die Regelung der Rechteverteilung – identisch ist. Ob Model-Release, TfP-Vertrag oder Shooting-Vertrag … gemeint ist üblicherweise dasselbe.
Einen Vertrag kann es vorab noch geben: den Vorvertrag. Dieser dient, gerade bei aufwendigen Produktionen, der gegenseitigen Absicherung.
Ein Beispiel: Der Fotograf mietet eine Location an, überweist vielleicht sogar schon die Fahrtkosten vorab, organisiert Visa und Catering, der Auftraggeber wartet schon sehnsüchtig auf die Bilder (für den neuen Katalog) … und das Model stellt 10 Minuten vor der Abfahrt fest, dass eigentlich heute der richtige Tag für einen Kurztrip an die Ostsee wäre und lässt das Shooting sausen. Das Ergebnis: keine Bilder und ein Schaden, der schnell einige tausend Euro beträgt.
Um dieses Risiko zu minimieren, kann (und wird in aller Regel) bei derartigen Produktionen ein Vorvertrag abgeschlossen, der für den Fall einer Absage eine Vertragsstrafe vorsieht.
Egal um welchen Vertrag es geht, eines sollten alle Verträge sein: SCHRIFTLICH. Ein mündlicher Vertrag gilt zwar auch, aber der Nachweis über die vereinbarten Regelungen ist wesentlich einfacher, wenn ein von allen Vertragspartnern unterzeichneter Vertrag vorliegt.
Wie bekommt das Model jetzt den Vertrag?
Im Regelfall hat der Fotograf seinen „Standardvertrag“, den er entweder auf seiner Homepage zum Download bereitstellt, oder er schickt ihn vorab per Mail zu – somit kann sich das Model den Vertrag durchlesen, bevor es in den Bus, den Zug oder das Auto steigt. Viele Models haben ihrerseits einen Vertrag als Reserve in der Tasche, falls der Fotograf „seinen“ mal vergisst. Beispielverträge gibt es in Hülle und Fülle, entweder über die Stichwörter „TfP-Vertrag“ oder auch „Model-Release“ bei Google, oder aber eben auf den Seiten der Fotografen. Auch bei mir könnt Ihr Verträge downloaden.
Also, was bleibt, ist die Quintessenz: Kein Shooting ohne Vertrag!
In diesen Sinne dann also viele erfolgreiche Shootings!